Gemeindeämter


Von besonderer Bedeutung war in der Gemeinde das Amt des Rechnungsführers und Ortssteuer-Erhebers, und bei Überprüfungen der Gemeindebehörde richtete die Prüfungskommission ihr besonderes Augenmerk auf die Führung dieses Amtes. Der Rechnungsführer wurde durch den Kurfürstlichen (Königlichen) Landrat bestätigt und durch Eid verpflichtet.

Als Rechnungsführer waren nach amtlichen Unterlagen folgende Personen in unserer Gemeinde tätig:
Viel Sorge machte dem Bürgermeister oft die Bestellung eines zuverlässigen Wegewärters, da die geeigneten Bewerber schon durch andere Verpflichtungen in Anspruch genommen waren, z. B. als verpflichtete Holzfäller. Bürgermeister Holste musste wiederholt Berichte zu Auflagen der Kurfürstlichen Regierungskommission wegen der Vernachlässigung der Landwege einreichen, so unter dem 8. Juni 1855 und dem 21. Mai 1861. Den Dienst als Wegwärter versahen in unserer Gemeinde seit 1854 nach vorhandenen Unterlagen:
Auch das Amt des Ausrufes als Ortsdiener gab es in unserer Gemeinde. Die Ausrufer hatten die Anweisung des Bürgermeisters den Einwohnern mitzuteilen und auch sonst alle Angelegenheiten, die das öffentliche Interesse betrafen, bekanntzugeben. Jedem Ausruf ging ein Hornsignal voraus. Oft war das Amt mit einem anderen Gemeindedienst verbunden. Soweit wir noch erfahren konnten, wurde es von folgenden Gemeindebürgern versehen:

Mit der 1973 erfolgten Eingemeindung in die Stadt Hessisch Oldendorf ist dieses Amt überflüssig.

Quelle: Chronik des Sünteldorfes Höfingen, Seite 268